Symbolbild: Ärzte am Schreibtisch

Spezialgebiete

Seit über 30 Jahren betreuen wir hauptsächlich Ärzte als Mandanten. Im Vergleich zu Unternehmen anderer Branchen müssen im medizinischen Bereich stets auch andere Rechtsgebiete als das steuerliche beachtet werden (Vertragsarztrecht, Berufs- und Standesrecht, Gebührenordnungen u.a.). Arztpraxen haben zudem eigene Strukturen, die auch andere Entscheidungswege erfordern.

  • Ertrags-/Kostenanalysen von Praxen
  • Optimierung von Praxisstrukturen (z.B. Einsatz von CEREC; Ersatz von Fremdlaborleistungen durch die Errichtung eines Eigenlabors)
  • Umsatzsteuer im medizinischen Bereich (umsatzsteuerpflichtige Eigenlaborumsätze, kosmetische Leistung, Vortragstätigkeit u.a.)
  • Komplexere Strukturen von Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen (z.B. überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften)
  • Ausgliederung von gewerblichen Unternehmensteilen (z.B. Kosmetik in der Dermatologie, Eigenlaborleistungen an Dritte)
  • Überlassung von Praxisstrukturen (eingerichtete Praxisräume)
  • Umwandlungen/ Einbringungen in Berufsausübungsgemeinschaften und Kapitalgesellschaften
  • MVZ-Strukturen
  • Bewertungen von Praxen
  • Beratung im Umgang mit institutionellen Großinvestoren

 

Für nähere Informationen zu Ihrer Berufsgruppe siehe die Rubrik Mandanten.