Problematik bei Amazon-Bestellungen

Problematik bei Amazon-Bestellungen

Sehr geehrte Mandanten, 

im Rahmen der Erstellung der laufenden Buchhaltung haben wir festgestellt, dass Sie bei Amazon Waren für Ihre Praxis bestellen. Entsprechend der vorliegenden Rechnungen liefert Amazon die Waren aus dem Ausland an Sie. Gleichzeitig weisen die Amazon-Rechnungen den Vermerk aus, dass Amazon für Sie 19 % Umsatzsteuer abgeführt hat. Der Vermerk ist aber unzutreffend, da Amazon – mangels besseren Wissens - davon ausgeht, dass Sie die Ware als Privatperson bestellt haben. Die korrekte Behandlung wäre, dass Amazon Ihnen die Ware umsatzsteuerfrei liefert! – und die Umsatzsteuer von Ihnen an das Finanzamt abgeführt wird. 

In diesen Fällen gilt folgendes: Bestellen Sie als deutscher Unternehmer Ware bei einem EU-Unternehmer, müssen Sie diesem gegenüber Ihre deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) mitteilen. Der EU-Unternehmer liefert die Ware dann netto an Sie und Sie müssen in Deutschland die Umsatzsteuer hierfür an das Finanzamt abführen. 

Problem:

Teilen Sie Amazon Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht mit, haben Sie aus der Rechnung keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug, auch wenn diese Rechnung 19% oder 7% Umsatzsteuer ausweist.

Zusätzlich müssen Sie aber aufgrund des Erwerbs 19% oder 7% Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. 

Unsere Lösung für Sie:

Sie beauftragen uns, sofern Sie noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, diese für Sie zu beantragen. Diese Nummer wird Ihnen dann direkt vom Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Sobald Ihnen dann das Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern vorliegt, übersenden Sie uns dieses bitte. 

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer teilen Sie dann künftig dem ausländischen Unternehmer mit, so dass er die Ware netto an Sie liefert.  In diesem Fall erstellen wir im Rahmen der Buchhaltung eine Umsatzsteuer-Voranmeldung, die diesen Vorgang berücksichtigt. 

Bestellen Sie bei Amazon für Ihre Praxis, müssen Sie sich dort einen „Business-Account“ anlegen und bei Amazon Ihre USt-IdNr in diesem Account hinterlegen. Amazon sendet Ihnen dann die Ware, die aus dem EU-Ausland kommt, umsatzsteuerfrei (netto) zu. Wir werden den Vorgang im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigen.

Bei Bedarf beauftragen Sie uns gerne formlos, eine USt-ID-Nummer für Sie zu beantragen.

Dipl.-Kfm. Agamar Kühnel

Vereid. Buchprüfer

Steuerberater

Eingestellt am: 01.04.2026