Aktivrente

Aktivrente

Seit dem 1. Januar 2026 ist die Aktivrente in Kraft. Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind – unabhängig von Branche, Arbeitszeit (Voll-/Teilzeit) sowie einem Bezug der Regelaltersrente – erhalten einen Steuerfreibetrag von bis zu 24.000 € pro Jahr (maximal 2.000 € pro Monat). Der Freibetrag ist monatsbezogen, kann also nicht auf andere Monate vor- oder zurückgetragen werden. Er hat auch keinen Einfluss auf die Höhe der ausgezahlten Rente.               

Wichtig: Unabhängig vom steuerlichen Freibetrag fallen die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin in regulärer Höhe an.

Ausgenommen sind: Selbstständige, Beschäftigte im Minijob, beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, sozialversicherungsfreie Bezüge (z. B. Abfindungen)

Besonderheiten bei Anwendung der Steuerklasse VI:
Die Beschäftigte, die mit Lohnsteuerklasse angestellt sind, müssen schriftlich bestätigen, dass die Steuerfreistellung nicht bereits im ersten Dienstverhältnis berücksichtigt wurde.

Fragen und Antworten (FAQ) zur Aktivrente finden Sie auch auf der Webseite des Bundesfinanzministerium.de

Eingestellt am: 02.06.2026