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Aktivrente Seit dem 1. Januar 2026 ist die Aktivrente in Kraft. Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind – unabhängig von Branche, Arbeitszeit (Voll-/Teilzeit) sowie einem Bezug der Regelaltersrente – erhalten einen Steuerfreibetrag von bis zu 24.000 € pro Jahr (maximal 2.000 € pro Monat). Der Freibetrag ist monatsbezogen, kann also nicht auf andere Monate vor- oder zurückgetragen werden. Er hat auch keinen Einfluss auf die Höhe der ausgezahlten Rente. Wichtig: Unabhängig vom steuerlichen Freibetrag fallen die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin in regulärer Höhe an. Ausgenommen sind: Selbstständige, Beschäftigte im Minijob, beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, sozialversicherungsfreie Bezüge (z. B. Abfindungen) Besonderheiten bei Anwendung der Steuerklasse VI: Fragen und Antworten (FAQ) zur Aktivrente finden Sie auch auf der Webseite des Bundesfinanzministerium.de |
Eingestellt am: 02.06.2026