Innergemeinschaftliche Lieferung durch Align Technology

Viele Kieferorthopäden in unserer Mandantschaft arbeiten mit Align Technology zusammen. Align Technology verlegt seine Produktion im Laufe der nächsten Wochen in das EU-Ausland nach Polen und bittet die Kieferorthopäden um Mitteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

 

Falls Sie mit Align Technology zusammenarbeiten, beachten Sie bitte folgenden Hinweis:

 

Bitte überschlagen Sie Ihr Einkaufsvolumen (ohne Umsatzsteuer!) bei Align Technology für den Rest des Jahres 2022. Übersteigt der geschätzte Betrag der Entgelte 12.500€ (kumulativ mit anderen Erwerben aus dem EU-Ausland), müssen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen und diese bei Align Technology hinterlegen lassen.

 

Wird nach Ihrer Schätzung 2022 nicht die Erwerbsschwelle von 12.500€ überschritten, ist die Beantragung und Hinterlegung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorerst nicht notwendig. Sollten Sie in Zukunft die Erwerbe im Kalenderjahr 12.500€ überschreiten, müssen im Jahr nach der Feststellung der Überschreitung die innergemeinschaftlichen Lieferungen deklariert werden.

 

Optionsmöglichkeit: Sollten Sie die Erwerbsschwelle nicht überschreiten, können Sie dennoch zur Versteuerung der innergemeinschaftlichen Erwerbe optieren. Die Option gilt als angewendet, sobald Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwenden. Die Option bindet Sie für zwei Kalenderjahre.

 

Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und weiteren Fragen behilflich.

Eingestellt am: 27.06.2022