Vergabe steuerlicher Wirtschafts-ID

Die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) startet: Zum 1. November 2024 soll mit der initialen Vergabe begonnen werden.

Die W-IdNr. ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen wird. Dies betrifft Unternehmen aller Rechtsformen. Ziel ist die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander.

Die initiale Vergabe und die Mitteilung an die wirtschaftlich Tätigen erfolgt in mehreren Stufen und soll 2026 abgeschlossen werden.

Dies teilte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit.

Weiterführende Informationen bietet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf seiner Website unter www.bzst.de/widnr

(BMF / BZSt / STB Web)