Gewährung eines steuerfreien Coronabonus

Das BMF hat mit Pressemitteilung vom 3.4.2020 unter dem Titel "Sonderzahlungen jetzt steuerfrei" mitgeteilt, dass in der Coronakrise geleistete Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 EUR im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt werden können. Die Sonderzahlungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt geleistet werden. Weitere Steuerbefreiungen werden hierdurch nicht verbraucht.

Offen bleibt, welche Anforderungen an die Verknüpfung zwischen Sonderzahlungen und Coronakrise zu stellen sind. Näheres soll ein BMF-Schreiben regeln.

Nachtrag 08.07.2021:

Der Corona Bonus darf noch ganz bzw. für noch nicht in Anspruch genommene Anteile bis zum 31. März 2022 ausgezahlt werden.

Eingestellt am: 16.04.2020