Nur noch jedes fünfte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei

Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist ganz oder teilweise von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Vor einem Jahr war noch jedes vierte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).

Demnach sind ab 1. August 2019 nur noch 4.915 von 23.484 Rabattarzneimitteln (20,9 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit. Am 1. August 2018 waren es noch 5.652 von 22.999 Medikamenten (24,6 Prozent).

Jede einzelne gesetzliche Krankenkasse hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat. Die Apotheke ist grundsätzlich verpflichtet, das ärztlich verordnete Arzneimittel gegen das Rabattarzneimittel der Kasse des Versicherten auszutauschen.

Wie dieApothekerverbände weiter mitteilen, hätten die gesetzlichen Krankenkassen 2018 rund 4,4 Mrd. Euro durch Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern eingespart. 2017 seien es noch 4,0 Mrd. Euro gewesen. Auch die gesetzlichen Zuzahlungen der Patienten an ihre Krankenkassen für sämtliche ärztlich verordneten Arzneimittel sind demnach gestiegen – von 2,15 Mrd. Euro im Jahr 2017 auf 2,18 Mrd. Euro im Jahr 2018.

Auf der Aopotheken-Plattform aponet.de wird eine laufend aktualisierte Zuzahlungsbefreiungsliste für Medikamente zur Verfügung gestellt.

(ABDA / STB Web)

Artikel vom 13.08.2019